Ungereimtheiten im CDU-Wahlprogramm

Die CDU arbeitet derzeit an ihrem Wahlprogramm. Einige Punkte waren ja bereits durchgesickert, z. B. zum deutschen “Three-Strikes”-Modell. Nun liegt der Gesamtentwurf vor.

Darin gibt es einige ganz interessante Passagen. Zum einen zur Ausstattung der Polizei:

CDU und CSU setzen Vertrauen in Polizei und Justiz. Eine „sichtbare“ Polizei verstärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger, gerade auch der älteren Bürger. Um das bestmögliche Ergebnis im Kampf gegen Kriminalität, Gewalt und Terror zu erzielen, muss die Polizei personell, organisatorisch und technisch, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie, handlungsfähig sein. Unser Ziel ist es daher, als Bund unseren Beitrag für einen zeitgemäßen Technologiestandard für ganz Deutschland zu leisten. Dafür wollen wir Sorge tragen.

Ich kann mich erinnern, dass im Rahmen des Zugangserscherungsgesetzes immer vom Grundsatz “Löschen statt Sperren” die Rede war. Der Punkt zur Ausstattung der Polizei hier verbunden mit dem Hinweis auf die Informationstechnologie legt ziemlich nahe, dass die Polizei heute nicht dazu in der Lage ist aufgrund mangelnder personeller und IT-mäßiger Ausstattung.

Thema Kindesmißbrauch:

Für uns steht fest: Es darf nichts unversucht bleiben, insbesondere unsere Kinder mit allen rechtsstaatlich zulässigen Möglichkeiten zu schützen. Wir wollen Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht bereinigen und den Kindesmissbrauch grundsätzlich wieder als Verbrechen bestrafen.

Was zur …? Kindesmißbrauch wird heute nicht als Verbrechen bestraft? Ich fasse es nicht… Was hat die Große Koalition die letzten 4 Jahre gemacht? Und dann müssen wir uns mit solchen Krücken wie dem Zugangserschwerungsgesetz rumschlagen. Unglaublich.

Stichwort Internet-Kriminalität:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren. Wir werden auf den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit gegen Internet-Kriminalität drängen. In Deutschland treten wir für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität ein. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sind hierfür personell und technisch weiter zu stärken. Die Bemühungen um die Aufklärung der Nutzer und die Verbesserung der Medienkompetenz müssen intensiviert werden.

Oho – gleich mehrer Klöpse: 1. Deutsches “Loi Hadopi” – Herr Gorny lässt grüßen. Wird endlich Zeit, das das kommt, solange wie die Lobbyisten schon um die Ministerien herumfliegen. 2. Netzneutralität ist ebenfalls gestrichen – “Vermittler von Internetzugängen sollen Rechtsverletzter verwarnen.” Dazu fällt mir nur die Frage ein, wo in diesem Prozess ein Richter vorkommt? Oder stört der etwas nur? 3. BKA, BSI und Ländereinrichtungen müssen personell und technisch weiter gestärkt werden. Hmm, ich dachte, die sollen erst löschen und dann sperren, da sie technisch schon entsprechend ausgestattet sind – klappt doch angeblich. Oder gehts denen wie der Bundesregierung in der kleinen FDP-Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz und sie haben keinerlei (Er-)Kenntnisse? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Thema Datenschutz bei der Kriminalitätsverfolgung:

Für europaweit abrufbare Fahndungsausschreibungen und den notwendigen Abgleich von Ermittlungsdaten werden wir die Entwicklung einer europäischen Strategie zum Informationsaustausch voranbringen. Dabei sind Datenschutzinteressen mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen. Datenschutz darf aber nicht zum Täterschutz werden.

Das hört sich prinzipiell erst mal gut an… denkt man zumindest. Wenn man die Sätze auf sich wirken lässt, kann man aber zu dem Schluß gelangen, dass Datenschutz sich hier der Kriminalitätsbekämpfung unterordnen muss, da nicht vom Datenschutz gegenüber Tätern, sondern allgemein die Rede ist. Damit wären in dieser Interpretation auch Opfer oder unbeteiligte Dritte betroffen, deren Daten sich unterordnen müssen und quer durch Europa zu allen Polizeibehörden gesendet werden. DAS kann es nicht sein.

Zum Abschluß noch mein persönliches Highlight – die Bundeswehr im Innern:

Die Unterschiede zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind angesichts der heutigen Bedrohungen unscharf. Wir wollen Wege finden, wie alle Potenziale und Mittel der inneren und äußeren Sicherheit optimal genutzt werden können, um Bedrohungen wirksam ab zuwehren. In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

Evtl. stehe ich auf dem Schlauch, aber ich sehe in “Die Unterschiede zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind [...] unscharf.” und “Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.” eine Unvereinbarkeit. Wie kann man diesen klaren Widerspruch in ein Wahlprogramm aufnehmen und meinen, die Wähler stolpern da nicht drüber? Mir tun jetzt schon die Soldaten leid, die unter diesem Vorgehen wieder zu leiden haben…

Insgesamt muss ich sagen, dass ich die meisten Themen so oder ähnlich erwartet habe. Aber gerade hinsichtlich das Hinbiegen von Argumenten in den letzten Wochen beim Zugangserschwerungsgesetz in Kombination mit einigen der Aussagen oben können einen schon ziemlich wütend machen.

Aber es sind ja bald Wahlen… ich freu mich drauf!

Autor: reinhard
Datum: Dienstag, 23. Juni 2009 23:42
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Ein Kommentar

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    [...] Netz geleaked. Dass es da natürlich ein paar fragwürdige Passagen gab war abzusehen (diese sind hier exzellent kommentiert). Uns soll es lediglich um den meist diskutierten Abschnitt gehen: “Das [...]

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