Montag, 22. Juni 2009 13:21
Nun wird bei Abgeordnetenwatch schon laut krakelt, da immer wieder nachfragen kommen. Frau Krogmann schreibt in einer Antwort:
es gibt in Deutschland keine Zensur – schon gar nicht im Zusammenhang mit der Sperrung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Es ist für mich wirklich unerträglich, dass es anscheinend immer noch Personen gibt, für die das Betrachten von Bildern, auf denen Kleinstkinder und oftmals sogar Säuglinge vergewaltigt und gequält werden, zur Informationsfreiheit gehört! Ich wiederhole: dies ist unerträglich! Das Sperren solcher Seiten hat mit Zensur nichts, aber auch gar nichts zu tun!!!!!
und dann später:
Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: “Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden” (BGH 1 StR 430/06 – Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. UND EBEN NATÜRLICH NICHT ALS ZENSUR!!!!
Der hervorgehobene Teilstammt von Frau Krogmann selbst, nicht vom BGH. Frau Krogmann, wenn man schreit (und auch wenn man es virtuell tut), hat man nicht automatisch recht… Das Gesetz baut nun mal eine Zensurinfrastruktur auf – egal wie sie argumentieren.
Aber das Verdrehen von Tatsachen gehört garantiert zur Politiker-Grundausbildung.